Am 13. September 2026 werden in den meisten Gemeinden der sächsischen Landeskirche die Kirchvorstände neu gewählt.
Was ist der Kirchenvorstand?
Die Kirchenvorstände bestehen aus gewählten und berufenen Mitgliedern und den jeweiligen Pfarrer/innen und bilden die Leitung der Gemeinde. Dabei macht gerade die gute Mischung verschiedener Menschen eine erfolgreiche Arbeit aus. Kirchvorsteher sollten mit ihren jeweiligen Eigenschaften Teile der Gemeinde vertreten und durch berufliche oder private Expertise hilfreiches Wissen oder Fähigkeiten in die ehrenamtliche Arbeit einbringen. Dabei geht es nicht vorrangig um theologisches Wissen, sondern häufig um Alltagspraktisches wie Rechts-, Bau-, Personal- und Finanzfragen. Aber auch Fragen des Gemeindeaufbaus, der diakonischen oder der Öffentlichkeitsarbeit sind relevant. Der Kirchenvorstand wird für sechs Jahre gewählt.
Wer darf den Kirchenvorstand wählen?
Wählen darf, wer Gemeindeglied, am Wahltag mindestens 14 Jahre alt und bereits konfirmiert oder als Erwachsener getauft ist und auf der Wählerliste steht. Diese liegen in den Gemeindebüros zur Einsicht aus. Gewählt wird vor Ort in den Gemeinden oder per Briefwahl.
Wer darf in den Kirchenvorstand gewählt werden?
Gewählt werden darf jeder, der am Wahltag mindestens 18 Jahre alt und selbst wahlberechtigt ist. Er muss sich vorher als Kandidat zur Verfügung stellen, für die Taufe von Säuglingen und Kindern eintreten, eine christliche Lebensführung praktizieren, die der Botschaft des Evangeliums nicht widerspricht, und die schriftliche Erklärung abgeben, im Falle seiner Wahl das vorgeschriebene Gelöbnis als Kirchenvorsteher/in abzulegen.
TERMINE, TERMINE, TERMINE
Auslage der Wählerlisten im Gemeindebüro
in Eutritzsch vom 1.-14. Juni 2026
Vorstellung der Kandidaten
Dieser Termin steht zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest, wird aber im nächsten Gemeindebrief und auf der Homepage veröffentlicht.
Beantragung der Briefwahl
bis 8. September 2026
Einreichung von Wahlvorschlägen
bis 2. August 2026
WAHLTAG IST DER 13. SEPTEMBER 2026
11.00 – 12.00 Uhr und 15.00 – 16.00 Uhr
im Gemeindehaus
Bekanntgabe des Ergebnisses
20. September 2026